Sprungziele

Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. Januar 2024

    Bauleitplanung im Vordergrund - Neue Straßennamen vergeben

    Zur ersten Sitzung des Gemeinderats im Jahr 2024 konnte Bürgermeister Hieninger neben den Gemeinderäten auch wieder zahlreiche interessierte Zuhörer begrüßen. Er teilte zuerst mit, dass die Firma OpenInfra auf Anfrage informierte, dass sich in den einzelnen Ortschaften bisher ein Anteil zwischen 30 % und 50 % für einen Glasfaseranschluss entschieden hat. Des Weiteren informierte er, dass die Förderung für die Umstellung auf Hackschnitzelheizung im Rathaus und Feuerwehrgerätehaus nicht mehr über Bafa, sondern über die KfW erfolgt, wobei eine Antragstellung bei der KfW noch nicht möglich ist. Dennoch ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht förderschädlich.

    Zu den Anträgen auf Abbruch eines denkmalgeschützten ehemaligen Bauernhauses in Schönrain sowie auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung zum Kiesabbau mit Wiederverfüllung in Feldkirchen erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.

    Bereits in der Sitzung am 13. Dezember 2022 hat der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Deckblatt Nummer 12 in Obertunding (Bereich Steinacker) beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,96 ha. Der Gemeinderat stimmte dem vom Planungsbüro Karlstetter, Marklkofen erstellten Vorentwurf zu und beauftragte die Verwaltung, das entsprechende Verfahren durchzuführen.

    Ebenfalls am 13. Dezember 2022 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Steinacker“ im vereinfachten Verfahren als Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13 b BauGB beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch am 18. Juli 2023 entschieden, dass Paragraf 13 b BauGB europarechtswidrig ist. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das Verfahren für die laufende Bauleitplanung einzustellen. Anschließend hat der Gemeinderat nach den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie in Abstimmung mit dem Landratsamt Dingolfing-Landau die Überführung in das Regelverfahren nach § 10 BauGB beschlossen. Zugleich erfolgte mit Beschluss des Gemeinderats die Aufstellung des qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Steinacker“. Dabei erfolgen zwei Beteiligungsverfahren, die erforderliche Umweltprüfung und der naturschutzrechtliche Ausgleich. Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Vorentwurf einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, das entsprechende Verfahren durchzuführen.

    Für den Bereich GE Kläranlage erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 10. Hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und entsprechend abgewogen. Der Gemeinderat billigte die vom Planungsbüro Breinl, Reisbach/Obermünchsdorf ausgearbeitete Flächennutzungsplan- und Landschaftsplanänderung und die Begründung mit den entsprechenden Änderungen. Als nächster Schritt erfolgt die öffentliche Auslegung sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

    Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Kläranlage Erweiterung III“. Auch von den hierzu eingegangenen Stellungnahmen nahm der Gemeinderat Kenntnis und hat diese abgewogen. Der vom Planungsbüro ausgearbeitete vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wurde vom Gemeinderat gebilligt. Auch hierzu erfolgt als nächster Schritt die öffentliche Auslegung sowie die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

    Bereits in der Sitzung am 12. Dezember 2023 hatte der Gemeinderat zur Festlegung von Straßennamen für die im Bereich der in Aufstellung befindlichen Baugebiete „Klausen III“ und Obertunding „Steinacker“ sowie für die in Mengkofen künftig vorgesehene Straße ab dem ehemaligen Anwesen Grafwallner in Richtung Feuerwehrgerätehaus beraten. Dabei wurde festgelegt, dass den Mitgliedern des Gemeinderats und auch der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden soll, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge für Straßennamen zu bringen. Aus der Bevölkerung ging der Vorschlag ein, für die Straßenbenennung im Baugebiet Klausen III als Fortsetzung der Klausensiedlung (Wald-) Baum-Straßennamen festzulegen. Vom Bürgermeister wurde vorgeschlagen, die bestehende Fichtenstraße zu verlängern und somit diesen Straßenabschnitt als „Fichtenstraße“ zu benennen. Die in die Dr.-Mayr-Straße einmündende Straße soll in Anlehnung an den Altbürgermeister die Bezeichnung „Josef-Forster-Straße“ erhalten. Für die geplante Ringstraße im Baugebiet wurde als Straßenname „Lindenstraße“ vorgeschlagen. Für die Straße im Baugebiet Obertunding schlug der Bürgermeister die Bezeichnung „Steinacker “ vor. Die an der Lengthaler Straße anliegenden Grundstücke sollen als Verlängerung der Lengthaler Straße diese Bezeichnung erhalten. Für die ab dem ehemaligen Anwesen Grafwallner geplante Straße wurde als Straßenname die Bezeichnung „Kolpingweg“ vorgeschlagen. Der Gemeinderat stimmte diesen Vorschlägen mehrheitlich zu.

    Der Gemeinderat hat am 18. Oktober 2022 die Übernahme der Trägerschaft für das Projekt „Bürgerhäuser für Vereine-Teilprojekt Hofdorf“ beschlossen. Das LAG-Management Schnürer & Company teilte zwischenzeitlich mit, dass hierfür ein neuer Beschluss zu fassen ist, da die zum Zeitpunkt der letzten Beschlussfassung vorliegende Kostenermittlung vom März 2022 war und daher neu anzupassen war. Der Projekttitel lautet nunmehr für die neue Förderperiode „Bürgerhaus Hofdorf“. Vom Gemeinderat wurde daher der entsprechende Beschluss gefasst.

    Die Beschlussfassung für die Übernahme der Trägerschaft für die Projekte „Bürgerhaus Hüttenkofen“ und „Bürgerhaus Martinsbuch“ musste zurückgestellt werden, da die aktuellen Kostenermittlungen hierfür noch nicht vorlagen.

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.