Strom und Gas

Bei einem Umzug ist in der Regel das Anmelden von Strom und Gas nicht notwendig. Vereinzelt kann es jedoch vorkommen, dass der Vorbesitzer den Zähler aufgrund von Leerstand oder sonstigen Gründen abgemeldet hat. Wenn beim aktuellen Versorger Rechnungen offen sind, kann dieser ebenfalls den Zähler sperren. Wer also auf Nummer sicher gehen will sollte vor Einzug unbedingt Strom und Gas an- bzw. ummelden. Als Mieter müssen Sie sich in der Regel nur um Strom kümmern, da Wärme oftmals in den Nebenkosten abgerechnet wird. 

Je nach Anbieter kann eine An - oder Ummeldung 4 bis 6 Wochen dauern, daher sollten Sie sich rechtzeitig um diese Aufgabe kümmern. Sollten Sie die Frist verpassen oder sich erst nach Einzug anmelden, brauchen Sie sich nicht Sorgen, da zuvor genannte Szenarien eher selten vorkommen. Sobald Sie Energie in der neuen Wohnung nutzen, greift die gesetzliche Grundversorgung in Deutschland. Ein Grundversorgungsvertrag kommt durch Konkludentes Verhalten automatisch zustande und hat eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Im Nachgang können Sie somit zeitnah einen Anbieter Ihrer Wahl aussuchen.

Bei Störungen im Versorgungsnetz ist, unabhängig von Ihrem Anbieter, der Netzbetreiber zur Behebung zuständig. Bei Ausfällen oder Störungen rufen Sie daher bitte folgende Rufnummern:

Störungen im Stromnetz: 0941 - 28 00 33 66

Störungen im Gasnetz: 0941 - 28 00 33 55

Strom, Gas & Fernwärme

Für die Stromversorgung der Gemeinde Mengkofen ist die E.ON AG zuständig. Stromkunden werden vom Regionalzentrum in Altdorf betreut.

  • 0180 2192091
  • 0180 2192071
  • 01801 565758
  • 08731 3771-0 (technischer Bereitschaftsdienst 24h)
  • 08731 3771-50
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