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Aus der Gemeinderatssitzung vom 14. März 2023

    Haushalt mit 29,1 Millionen € beschlossen - Bauleitplanung wird vorangetrieben

    Bei der Sitzung am 14. März waren die Bauleitplanung sowie der Haushalt 2023 die Hauptthemen. Nach der Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 14. Februar standen die vorliegenden Bauanträge zur Diskussion. Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines blickdichten Gartenzaunes im Baugebiet am Schwebach stimmte der Gemeinderat wegen der beantragten Höhe bis zu 1,80 m nicht zu. Zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwölf Wohneinheiten und Tiefgarage in Kleinweichshofen erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.

    Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 18. Dezember 2022 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Am Anger“ in Mühlhausen beschlossen hatte, wurde dem Gemeinderat nun der Entwurf hierfür vorgelegt. Dieser sieht insgesamt acht Bauparzellen vor. Zur Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich der Zaunhöhe hat der Gemeinderat eine Höhe von maximal 1,40 m festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren durchzuführen. Ebenfalls bereits in der Sitzung am 18. Dezember hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Klausen III“ beschlossen. Der Entwurf hierzu sieht insgesamt 38 Bauparzellen vor. Der Gemeinderat billigte den vorliegenden Entwurf und beauftragte die Verwaltung, das Verfahren durchzuführen. Zufahrten vom Tannenweg zu den Bauparzellen sollen nicht zugelassen werden.

    Zur Aufhebung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Hagenau“ sowie zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Hagenau-Ziegler“ wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung dem Gemeinderat vorgelegt. Nach Behandlung all dieser Stellungnahmen billigte der Gemeinderat diese vom Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach ausgearbeiteten Bebauungspläne und beschloss die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

    Parallel zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes erfolgt eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nummer 8. Auch hierzu wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange dem Gemeinderat vorgelegt. Dieser billigte das vorgelegte Deckblatt und beschloss die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

    Anschließend hat der Gemeinderat das Finanzgerüst für das laufende Jahr mit der Aufstellung des Haushalts 2023, der ein Gesamtvolumen von 29.170.100 € aufweist, beschlossen. Der vom Haushalts-und Finanzausschuss vorberatene Haushaltsplan wurde von Kämmerer Patrick Payer erläutert. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt mit 12.027.500 € und im Vermögenshaushalt mit 17.142.600 €. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beläuft sich auf 1.884.000 €.

    Die wichtigsten Einnahmen sind die Grundsteuern A und B mit 626.000 €, die Gewerbesteuer mit 1.500.000 €, der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer mit 4.816.000 Euro, die Schlüsselzuweisung mit 1.158.000 €, die Umsatzsteuerbeteiligung mit 267.000 € sowie der Einkommensteuerersatz mit einem Ansatz von 379.000 €.

    Diesen Einnahmen stehen die Gewerbesteuerumlage mit 160.000 € sowie die Kreisumlage mit 3.133.200 € als Ausgaben  gegenüber. Die bedeutendsten Aufwendungen im Verwaltungshaushalt sind die Personalausgaben mit 3.863.400 €. Kosten in Höhe von 2.813.400 € fallen für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand an.

    Im Vermögenshaushalt sind folgende Investitionsschwerpunkte veranlagt: Für den Erwerb von Grundstücken stehen im Haushalt 2023 insgesamt 6.017.000 € zur Verfügung, wobei es sich überwiegend um interne Verrechnungen handelt. 791.500 € sind für den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Der größte Posten im Vermögenshaushalt sind die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, für die der Gemeinderat Mittel in Höhe von insgesamt 10.333.000 € bewilligt hat.

    Den Ausgaben im Vermögenshaushalt stehen Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen in Höhe von 7.033.700 € gegenüber, die vorwiegend mit den geplanten Ausgaben verrechnet werden. An Investitionszuweisungen für den Neubau des Kindergartens sowie für die Digitalisierung in der Schule sind 1.710.500 € veranschlagt. Für Erschließungs- und Abwasserbeiträge sind Einnahmen von 1.387.700 € angesetzt. Zusätzlich ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 301.100 € geplant. Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen ist außerdem eine Darlehensaufnahme in Höhe von 3.002.000 € vorgesehen. Hierbei handelt es sich um zinsvergünstigte Investitionskredite der KfW für den Anbau und die Sanierung des Kindergartens am Schwebach, für die die Gemeinde zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 22,5 % bzw. 50 % erhält.

    Nach der Erläuterung der verschiedenen Positionen des Haushaltsplans wurden der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung mit den Anlagen vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden mit 330 % unverändert belassen. Ebenso einstimmig zugestimmt hat der Gemeinderat dem vorgelegten und vorgetragenen Finanzplan für die Jahre 2022-2026.

    In der Gemeinderatssitzung am 14. Februar wurde die Planung zum Ausbau der Kreuzungsbereiche Tundingerstraße/Klausenweg und Sanierung ST 2111 vorgestellt und erläutert. Zwischenzeitlich erfolgte ein weiterer gemeinsamer Termin mit dem Landratsamt Dingolfing Landau, dem Staatlichen Bauamt Landshut sowie dem Ingenieurbüro S ², in welchen der damit verbundene Bauablauf besprochen und festgelegt wurde. Bauamtsleiter Werner Jobst erläuterte dem Gemeinderat diesen mit den einzelnen Bauabschnitten anhand des vorgelegten Lageplans. Für die angrenzenden Grundstückseigentümer fand hierzu am 21. März eine Info-Veranstaltung statt.

    Den Antrag des Stammtisches Steinbach auf Zuschuss zur Sanierung des Vereinshäuschens verwies der Gemeinderat an den Grundstücksausschuss, der hierzu in seiner nächsten Sitzung eine Ortsbesichtigung durchführen soll. Dem Antrag der FF Tunding auf Kostenübernahme für den Einbau eines Kaminofens im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses stimmte der Gemeinderat zu. Dadurch können die hohen Energiekosten, die durch die vorhandenen Nachtspeicheröfen entstehen, deutlich reduziert werden. Die Arbeitsleistung erfolgt ausnahmslos in Eigenleistung durch die Mitglieder der FF Tunding. Die anfallenden Materialkosten werden im Haushalt 2023 berücksichtigt.

    Zum vorliegenden Antrag der Jagdgenossenschaften Hüttenkofen und Puchhausen auf Erhöhung der Zuwendung für den Unterhalt der Feld- und Waldwege hat der Gemeinderat beschlossen, diese ab dem Haushaltsjahr 2024 auf zwei Euro je Hektar für alle Jagdgenossenschaften zu erhöhen.

    Zu dem in den letzten Wochen stark diskutierten Thema „Flüchtlingsunterkünfte“ informierte Gemeinderat Biersack, dass er von einem Bürger kontaktiert wurde, der ihm mitteilte, dass bisher bereits Zusagen für die Unterbringung von 50 Flüchtlingen in privaten Unterkünften vorliegen. Bürgermeister Hieninger teilte hierzu mit, dass sich seit dem letzten Gespräch mit den Bürgern im Rathaus am Samstag 4. März keine neuen Aspekte ergeben haben. Bezüglich der Schaltung einer Annonce erklärte er, dass dies nur noch in Abstimmung mit dem Landkreis erfolgen kann. Entsprechende Gespräche werden geführt und er werde sich für eine Annonce einsetzen.

    Die Gemeinde ist bestrebt, den Breitbandausbau mittels Förderung durch die Bayerische Gigabit Richtlinie voranzutreiben. Nach Auskunft des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landau an der Isar liegt der Fördersatz für die Gemeinde Mengkofen bei 90 % der Investitionskosten, wobei die Maximalförderung für alle Erschließungsgebiete aus der Markterkundung 6 Millionen € beträgt. Nach der Durchführung der Markterkundung durch das Ingenieurbüro Höpfinger liegt nun die Bestandskarte der vorläufigen Erschließungsgebiete zum Auswahlverfahren vor. Die Kostenschätzung für den Ausbau dieser Gebiete beläuft sich auf ca. 9,6 Millionen €. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landau Leser hat daher vorgeschlagen, die Ausschreibung für das gesamte vorläufige Erschließungsgebiet auf das Förderlimit von 6 Millionen € zu deckeln. Sollte der Betrag überschritten wäre, besteht die Möglichkeit, das Auswahlverfahren aufzuheben und in das Bundesförderprogramm zu wechseln. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Ergebnis der Markterkundung und hat beschlossen, die vorläufigen Erschließungsgebiete zum Auswahlverfahren gemäß der vorliegenden Kostenschätzung festzulegen. Die Ausschreibung soll auf 6 Millionen € gedeckelt werden, es sei denn, das Verfahren wird über das Bundesförderprogramm mit Kofinanzierung abgewickelt. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, das entsprechende Verfahren eigenmächtig einzuleiten.

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