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Aus der Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023

    Bauleitplanungen werden abgeschlossen - Hallenbad öffnet am 4. Oktober

    Nach der Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 18. Juli informierte der Bürgermeister den Gemeinderat, dass die Eröffnung des Hallenbades für die Badesaison 2023/2024 am Mittwoch 4. Oktober erfolgen wird. Außerdem teilte er mit, dass sich die Eröffnung des Kindergartens um zwei Tage verzögern wird, da noch kleinere Abschlussarbeiten erforderlich waren. Ebenso gab er bekannt, dass in den nächsten Tagen mit den Straßensanierungen im Gemeindebereich begonnen werde.

    Zu den nachfolgenden Baugesuchen erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit Garagen in Tunzenberg, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Mengkofen, Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Hofdorf, Errichtung eines Funkmastes in Stahlgitterausführung mit einer Höhe von 50,40 m zum Betrieb von Mobilfunk bei Ottending, Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in Hamelhof, Ersatzbau für das bestehende Zweifamilienwohnhaus und die bestehenden Garagen und Nebengebäude in Hofdorf, Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses in Mengkofen.

    Bereits in der Sitzung am 13. Dezember 2022 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „WA Klausen III“ im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.7.2023 entschieden, dass dieser § 13b europarechtswidrig ist. Nach den Hinweisen des zuständigen bayerischen Staatsministeriums vom 4.8.2023 und in Abstimmung mit dem Landratsamt Dingolfing-Landau wird die Bauleitplanung „WA Klausen III“ im Regelverfahren weitergeführt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das Verfahren nach § 13b BauGB für die laufende Bauleitplanung einzustellen. Zusätzlich hat der Gemeinderat hierzu beschlossen, das laufende Bauleitplanungsverfahren in das Regelverfahren nach § 10 BauGB zu überführen und mit zwei Beteiligungsverfahren, der erforderlichen Umweltprüfung und dem naturschutzrechtlichen Ausgleich weiterzuführen. Das bisher durchgeführte Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ist als frühzeitige Beteiligung entsprechend §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu werten und zu behandeln.

    Der Flächennutzungsplan der Gemeinde soll durch Deckblatt Nummer 8 „Hagenau-Ziegler“ geändert werden. Hierzu erfolgte eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger. Der Gemeinderat nahm von den eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis und stellte die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 8 fest. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderung mit Anlagen dem Landratsamt Dingolfing-Landau zur Genehmigung vorzulegen.

    Zur geplanten Aufhebung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Hagenau“ sowie der gleichzeitigen Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Hagenau-Ziegler“ erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Nach Vorlage der eingegangenen Stellungnahmen beim Gemeinderat und entsprechender Abwägung fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Hagenau-Ziegler“ dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen. Ebenso stellte der Gemeinderat die Aufhebung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Hagenau“ fest.

    Zu einem weiteren Deckblatt Nummer 11 zum Flächennutzungsplan „SO Photovoltaik“ wurden die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger beteiligt. Hier erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes in den Bereichen Hofdorf, Radlkofen und Puchhausen. Der Gemeinderat hat von den eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 11 festgestellt. Diese wird mit den Anlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.

    In Kirchlehen wird auf eine Länge von 75 m ein Gehweg erstellt. Da sich dieser Gehweg an der Staatsstraße befindet, war der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Gemeinde Mengkofen erforderlich. Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf dieser Vereinbarung einstimmig zu. Den Auftrag zur Errichtung dieses Gehweges erhielt nach der Einholung von Angeboten die Firma Strabag, Straubing zum Angebotspreis von ca. 50.000 €.

    Anschließend wurde der Gemeinderat über die am 8. Oktober stattfindende Landtags- und Bezirkswahl informiert, wobei sieben Stimmbezirke und vier Briefwahlbezirke festgelegt wurden. Für die Wahlhelfer hat der Gemeinderat entsprechend dem Vorschlag des Bayerischen Innenministeriums ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € beschlossen.

    Für die Beschattung des Sitzungssaales hat die Verwaltung ein Angebot für ein Verdunkelungssystem eingeholt. Aufgrund dieses Angebotes erteilte der Gemeinderat den Auftrag an die Firma Alpina Sonnenschutz GmbH, Salem zum Angebotspreis von brutto 11.900 € inklusive Montage.

    Vom Bund wurde das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ aufgelegt. Hierzu hat der Gemeinderat beschlossen, das Interesse an diesem Förderprogramm anzumelden und sich hierfür zu bewerben.

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