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Markterkundungsverfahren

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/ im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Mengkofen hat ergeben, dass 17 Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (s. Bedarfskarte). Die Gemeinde Mengkofen hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs zwei Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Kumulationskarte 1 bzw. Kumulationskarte 2)

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gem. Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Mengkofen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den Erschließungsgebieten anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s Downstream und von mindestens 2 Mbit/s Upstream in den kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt - und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 28.02.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann.
Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gem. Nr. 4.3 BbR fortfahren.e Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

 

Download:

Markterkundung