• Startseite
  • Aktuelles
  • Gemeindeinfo
  • Rathaus
  • Kultur, Bildung, Soziales und Senioren
  • Freizeit und Sport
  • Wirtschaft und Bauen
  • Ver- und Entsorgung
  • Gemeindeteile
  • Breitbanderschließung Verfahren 2018
  • Breitbanderschließung Verfahren 2017
  • Breitbanderschließung Verfahren 2016
  • Breitbanderschließung Verfahren 2015
  • Breitbanderschließung aufgehobenes Verfahren
  • Aktuelles
  • Ferienprogramm...
  • Fundsachen
  • Ausschreibungen / Stellenangebote
  Aktuelles  |  Aktuelles
 Impressum | Kontakt | Suche
19.12.11 08:09 Alter: 8 yrs

Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2011

Rubrik: Gemeinderat

 

-Betrieb Linbrunner kann sich in Hofdorf entwickeln

-Sanierung der Gemeindeverbindungsstraßen Mengkofen-Kleinweichshofen und Hüttenkofen-Radlkofen abgeschlossen

-Verein für Gartenbau und Landespflege Oberes Aitrachtal e.V. veranstaltet wieder einen Gartenmarkt beim Aitrachtaler Volksfest 2012

-Keine Einwendungen gegen den Bebauungs- und Grünordnungsplan der Gemeinde Leiblfing in Obersunzing

-Gemeinderat beschließt fernwirktechnische Anbindung von Pumpwerken und Sonderbauwerken zur Abwasserbeseitigung

Zum Sitzungsbeginn genehmigte der Gemeinderat das Protokoll aus der Sitzung vom 21. November 2011. Daran schlossen sich Informationen des 1. Bürgermeisters an. Er berichtete dem Gemeinderat über den Abschluss der Sanierungsarbeiten an den Gemeindeverbindungsstraßen Mengkofen-Kleinweichshofen und Hüttenkofen-Radlkofen. Die Abnahme der beiden Straßenabschnitte erfolgt in den nächsten Tagen.

Weiter berichtete Bürgermeister Maier dem Gemeinderat, dass die Vorstandschaft des Vereins für Gartenbau und Landespflege Oberes Aitrachtal e.V. bei der Gemeinde wieder die Zustimmung zur Durchführung des Aitrachtaler Gartenmarktes im Klostergarten beim Volksfest 2012 beantragt hat. Seitens der Gemeinde bestehen dagegen keine Bedenken. Damit kann der Verein die erforderlichen Vorbereitungen für den Gartenmarkt treffen. Dieser wird somit wieder in das Programm des Aitrachtaler Volksfestes 2012 aufgenommen und dieses wesentlich bereichern.

Im Anschluss daran hat der Gemeinderat zu den aufgeführten Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Michael und Justyna Malek, Mengkofen – Neubau einer Fertiggarage, Am Schwebach
  • Caroline Linbrunner, Hofdorf – Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit PKW-Doppelgarage
  • Bode Sven und Barbara, Mengkofen – Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Freistellungsverfahren in Mengkofen, Plinganser Straße
  • Fuchs Sabine und Peter Neumayer, Weichshofen – Wohnhaus-  und Garagenneubau in Tunzenberg, Am Weinberg
  • Voggensberger Markus, Weichshofen – Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Dachgeschossausbau
  • Hackl Siegfried, Muckenwinkel – Bau einer landw. Maschinenhalle
  • Raiffeisenbank Mengkofen/Loiching – Umbau des bestehenden Lagerhauses zu einem Bürogebäude in Mengkofen

Die Gemeinde Leiblfing hat der Gemeinde Mengkofen die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „GE-Auf der Heide“ in Obersunzing mitgeteilt. Die Benachrichtigung der Gemeinde Mengkofen erfolgt im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Seitens der Gemeinde Mengkofen bestehen dagegen keine Einwendungen.

Bereits im Frühjahr 2011 wurde von der Gemeinde dem Ing.-Büro elo-consult der Auftrag zur Ausarbeitung einer Planung erteilt um die Pump- und Sonderbauwerke zum Betrieb der Kläranlage fernwirktechnisch anzubinden. In die Abwasseranlage der Gemeinde sind 18 Pump- sowie ein Regenüberlaufbecken eingebunden. Davon sollen 10 Pumpwerke sowie das Regenüberlaufbecken fernwirktechnisch angebunden werden. Dies sind die Pumpwerke in Puchhausen, Martinsbuch 1 und 2, Pramersbuch, Ottending, Ettenkofen, Weitenhülln, Birket, Martinsbuch Haunsdorfer Straße und Luger Straße sowie das Sonderbauwerk Regenüberlaufbecken am Bauhof. Ziel der Maßnahme ist die Ertüchtigung und fernwirktechnische Anbindung der Pump- und Sonderbauwerke der Gemeinde Mengkofen. Als Kopfstation für die fernwirktechnische Anbindung ist bei der Kläranlage bereits ein Leitsystem installiert. Über dieses Leitsystem erfolgt die Steuerung der gesamten Kläranlage. Das Steuerungssystem wird um Softwaremodule und Lizenzen erweitert, um die Pump- und Sonderbauwerke anbinden zu können. Die Daten und Messwerte werden in den Stationen erfasst, aufbereitet und zwischengespeichert. Die Funkübertragung der Daten zur Fernwirkzentrale erfolgt auf GPRS-Basis.

Beim Regenüberlaufbecken beim Bauhof besteht ein Fangbecken im Nebenschluss. Das Abwasser wird gedrosselt und bei einem starken Regenereignis gespeichert. Die Entleerung erfolgt über zwei Pumpen und die Reinigung über einen Strahlbelüfter.

Dabei erfolgt auch die Drosselung des Abwasserstroms mittels eines Plattenschiebers mit einer Regelblende. Die Drosselung des Abwasserstroms erfolgt von 30 l/s auf 15 l/s. Die öffentliche Ausschreibung für diese Maßnahme erfolgt im Januar 2012.

Der Gemeinderat befürwortet nach Kenntnisnahme die Ausführung der Maßnahme und beauftragt das Ing.-Büro elo-consult eine öffentliche Ausschreibung für die fernwirktechnische Anbindung und elektrische Sanierung der Pumpwerke und Sonderbauwerke sowie für die maschinentechnische Ausrüstung am RÜB beim Bauhof durchzuführen.

Zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Hofdorf“ wurde das Aufstellungs-verfahren zwischenzeitlich durchgeführt. Am 25.07.2011 hat der Gemeinderat dazu die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Hofdorf“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungs- und Grün­ordnungsplanes dient der geordneten Entwicklung eines beste­henden Betriebes in Hofdorf. In der Sitzung am 24.10.2011 hat der Gemeinderat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die angenommenen Vorschläge und Empfehlungen bzw. Einwendungen wurden soweit erforderlich und zweckmäßig in der Planung berücksichtigt. Anschließend ist der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches öffentlich ausgelegt worden. Bei der abschließenden öffentlichen Auslegung gingen weder von den Trägern Öffentlicher Belange noch von der Öffentlichkeit negative Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat hat deshalb den entsprechenden Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE-Hofdorf“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bay. Bauordnung gefasst. Nach der Bekanntmachung durch die Verwaltung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung wurden im nichtöffentlichen Bereich Grundstücksangelegenheit in Form von Grundstücksverkäufen, Stundungsanträge für Beiträge sowie Bauleitplanungsmaßnahmen für die Zukunft vom Gemeinderat beraten.


- Zurück zu: News Archiv