Meldung Gartenwasserzähler
Grundstückseigentümer, die einen Gartenwasserzähler betreiben, werden gebeten, den Zählerstand an die Gemeinde bis spätestens 20. Januar 2023 zu melden, damit dieser bei der Abwassergebührenabrechnung berücksichtigt werden kann.
Falls Sie einen Pool/Schwimmteich besitzen und diesen über den Gartenzähler befüllen,
sind Sie verpflichtet diese Menge in Kubikmeter bei Meldung des Gartenzählerstandes mitzuteilen.
Ansprechpartnerin: Sophia Guggenberger
Tel.: 08733/9388-132