Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Hieninger, Thomas

Erster Bürgermeister

Platzhalter

Schuster, Sarah

Auszubildende

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