Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Hieninger, Thomas

Erster Bürgermeister

Platzhalter

Schuster, Sarah

Auszubildende

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