Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung

Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtung sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Hieninger, Thomas

Erster Bürgermeister

Platzhalter

Schuster, Sarah

Auszubildende

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