Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Wagner, Julia

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

Neumeier, Jana

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

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