Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Stegbauer, Siegfried

Geschäftsleitender Angestellter

Geschäftsleiter, Standesamtsleiter

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