Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Neumeier, Jana

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

Wagner, Julia

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

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