Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Spinnler, Jana

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

Wagner, Julia

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

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