Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Wagner, Julia

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

Neumeier, Jana

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

Platzhalter

Wittmann, Birgit

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

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