Plakate; Informationen über öffentliche Anschläge

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Stegbauer, Siegfried

Geschäftsleitender Angestellter

Geschäftsleiter, Standesamtsleiter

Alle Leistungen