Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Hieninger, Thomas

Erster Bürgermeister

Platzhalter

Schuster, Sarah

Auszubildende

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