Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Spinnler, Jana

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

Wagner, Julia

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

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