Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Hammer, Brigitte

Sachbearbeiterin

Sachbearbeiterin Bauamt

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Huber, Elisabeth

Sachbearbeiterin

Sachbearbeiterin Bauamt

Jobst, Werner

Sachgebietsleiter

Sachgebietsleiter Bauamt

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