Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Neumeier, Jana

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

Wagner, Julia

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

Platzhalter

Wittmann, Birgit

Sachbearbeiterin

Standesbeamtin, Bürgerbüro

Alle Leistungen