Parkgebühren; Zahlung

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Hieninger, Thomas

Erster Bürgermeister

Platzhalter

Schuster, Sarah

Auszubildende

Alle Leistungen