Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Sie können den Wahlschein bis Freitag, den 24. September 2021, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde beantragen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass eine Zusendung der Unterlagen bei einer Beantragung nach dem 17. September 2021 seitens der Gemeinde nicht mehr gewährleistet wird. In diesem Fall sollten Sie den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen abholen bzw. mit entsprechender Vollmacht abholen lassen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter Fr. Wagner und Fr. Neumeier, die Sie während der Dienststunden unter der Telefonnummer 08733 9388-120 oder 08733 9388-121 erreichen können.