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18.12.17 09:46 Alter: 129 days

Aus der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2017

Rubrik: Gemeinderat, Allgemein

 

- Erschließungsplanung für Gewerbegebiet vorgestellt

- Jahresrechnung 2016 mit sehr gutem Ergebnis festgestellt

- Neues Baugebiet in Kirchlehen

Zur Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag konnte Bürgermeister Karl Maier wieder zahlreiche Zuhörer sowie die Mitglieder des Gemeinderats begrüßen.

Nach der Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.11.2017 informierte der Bürgermeister den Gemeinderat über den aktuellen Stand zum Projekt Car-Sharing. Die Firma mikar GmbH & Co. KG, Deggendorf hat der Gemeinde zwischenzeitlich eine Kooperationsvereinbarung vorgelegt. Diese sieht vor, dass das zur Verfügung gestellte Fahrzeug allen Bürgern, Unternehmen und örtlichen Vereinen zur Verfügung steht. Die Projektdauer läuft über vier Jahre. Die Firma mikar übernimmt sämtliche Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeuges anfallen. Die Nutzungsgebühren betragen 4,99 € pro Stunde bzw. 44,99 € pro Tag. Die Gebühren sind kilometerunabhängig. Diese Nutzungsgebühren werden durch die Einbindung regionaler Unternehmen und Firmen ermöglicht, die im Gegenzug auf dem Fahrzeug präsentiert werden. Die Gemeinde als Kooperationspartner hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der projektunterstützenden Unternehmen. Hierzu ergeht noch ein Schreiben der Gemeinde an die Gewerbetreibenden. Die Gemeinde trägt kein Haftungsrisiko und es entstehen der Gemeinde auch keine Kosten und Verpflichtungen.

Zu den nachstehenden Baugesuchen erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen:

Angela Pex, Radlkofen, Teilabbruch der Stallung und Anbau einer Unterstellhalle,

Karl Mossandl GmbH und Co., Dingolfing Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer zum Kiesabbau und Wiederverfüllung der bestehenden Kiesgrube in Pramersbuch,

Veronika und Eduard Moritz, Mengkofen, Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und zwei Garagen in Mengkofen, Baugebiet „Am Schwebach III“

Vjaceslav und Andrea Nikolaenko, Mengkofen, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und Einliegerwohnung in Mengkofen, Baugebiet „Am Schwebach III“.

Einen breiten Rahmen der Sitzung nahm die Vorstellung der Erschließungsplanung für das Gewerbegebiet Dengkofen ein. Ingenieur Scholz vom Ingenieurbüro S ², Barbing erläuterte dem Gemeinderat die geplante Erschließung ausführlich anhand einer Präsentation. Der Anschluss des Gewerbegebietes an die Staatsstraße 2141 erfolgt im Nordosten des Gewerbegebietes. An der Staatsstraße wird hierfür eine Linksabbiegespur mit beidseitiger Aufweitung und einer Gesamtlänge von ca. 170 m erstellt.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über eine Haupterschließungsstraße in Südostrichtung hangaufwärts sowie über eine Erschließungsstraße quer zum Hang mit abschließendem Wendehammer. Die Fahrbahnbreite beträgt jeweils 6,50 m.
Die Errichtung der Abwasseranlage erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird in den bestehenden Schmutzwasserkanal westlich des Malzmühlgrabens eingeleitet. Das Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet wird über Regenwasserkanäle innerhalb der Straßenflächen dem geplanten Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von ca. 3000 m³ zugeleitet und anschließend über einen bestehenden Entwässerungsgraben stark gedrosselt der Aitrach zugeführt. Das Becken ist mit einem Notüberlauf und einer Verrohrung DN 1000 an den Entwässerungsgraben angebunden. Diese gewährleisten auch bei einem 100- jährlichen Regen den schadlosen Abfluss des Regenwassers aus dem Regenrückhaltebecken.

Im Zuge der Erschließung des Baugebietes wird auch der Malzmühlgraben renaturiert. Neben der Aufwertung des Grabens aus Sicht der Natur wird Rückhaltevolumen zur fließenden Retention von Niederschlagswasser geschaffen. Für die Renaturierung des Malzmühlgrabens ist mit Kosten von ca. 132.000 € (grobe Kostenschätzung) plus Nebenkosten zu rechnen.

Die Kosten für die Erschließung des Gewerbegebietes belaufen sich aufgrund einer Kostenberechnung auf ca. 1.485.000 €. Hierzu kommen noch die Baunebenkosten sowie die Kosten für die Straßenbeleuchtung.

Die Ablösekosten für die Linksabbiegespur entsprechend den Ablöserichtlinien belaufen sich auf ca. 62.200 €.

Nach einer regen Diskussion zur vorgestellten Erschließungsplanung beantragte Gemeinderat Körndl, dass das Verfahren zur Erschließung des Gewerbegebietes Dengkofen nicht weitergeführt werden soll, bis die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt und die Grundstücksverhältnisse bezüglich des Eigentums geklärt sind. Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag ab.

Der Bürgermeister stellte den Antrag, das Verfahren in der vorgestellten Form weiterzuführen. Zugleich erklärte er, dass er mit dem Grundstückseigentümer regelmäßig in Verbindung sei und die Grundstücksverhandlungen bereits weit fortgeschritten sind. Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragte die Verwaltung, den erforderlichen Antrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis einzureichen und den Entwurf dem Gemeinderat anschließend erneut vorzulegen.

Anschließend stellte Ingenieur Scholz den geänderten Bauentwurf für die Sanierung der Dr.-Haselmayr-Straße, Schützenstraße und Unterfeld vor. Nach der ausführlichen Erläuterung diskutierte der Gemeinderat über die vorgestellte Variante, die gegenüber der bisherigen Variante Kosteneinsparungen von ca. 135.000 € ergeben hat. Jedoch ist nach mehrheitlicher Meinung des Gemeinderates eine einfache Erneuerung der Teerdecke ausreichend, da auf den genannten Straßen nahezu kein Schwerlastverkehr vorhanden ist. Ansonsten ist überwiegend nur Anliegerverkehr festzustellen. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Maßnahme noch einmal im Grundstücksausschuss mit Ingenieur Scholz zu beraten.

Anschließend hat der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 6 in Kirchlehen beschlossen. Gleichzeitig mit der Änderung des Deckblattes erfolgt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs-und Grünordnungsplanes im Parallelverfahren. Der große Bedarf an Baugrundstücken für Wohnbebauung im Gemeindeteil Martinsbuch veranlasst die Gemeinde, Bauland auszuweisen. Der Vorentwurf für das geplante Baugebiet "WA Lehen" wurde vom Bürgermeister vorgestellt und erläutert. Die Verwaltung wurde beauftragt, das entsprechende Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 6 sowie für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "WA Lehen" durchzuführen.

Das vorgelegte Honorarangebot des Ingenieurbüros Schlecht, Straßkirchen für die Erstellung des Bebauungsplanes Hüttenkofen, Hausenthaler Straße wurde vom Gemeinderat angenommen. Ebenso hat der Gemeinderat dem Angebot zur Zustandsbewertung und Baufallschätzung für das „Areal Wasserburger“ in Weichshofen mehrheitlich zugestimmt. Nicht angenommen wurde vom Gemeinderat dagegen das vorliegende Angebot zur Grundlagenermittlung und Konzeptplanung für das „Areal Wasserburger“ in Weichshofen. Vielmehr soll hier das Ergebnis der Zustandsbewertung und Baufallschätzung abgewartet werden.

Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses Gemeinderat Ludwig Hagn stellte anschließend den Mitgliedern des Gemeinderates den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 vor. Die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte am 13.10.2017 in einer ganztägigen Sitzung. Der Gemeinderat hat den Vortrag des Vorsitzenden des Rechnungs-prüfungsausschusses zur Kenntnis genommen und gegen den Bericht keine Einwendungen erhoben. Die Prüfungserinnerungen werden, soweit notwendig, der Verwaltung zur Beachtung weitergegeben.

Anschließend erfolgte die Feststellung der Jahresrechnung 2016. Diese wurde gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt und die Entlastung erteilt:


Verwaltungshaushalt -     Einnahmen und Ausgaben jeweils     9.324.235,14 €
Vermögenshaushalt -     Einnahmen und Ausgaben jeweils     2.922.393,79 €
Gesamthaushalt -                                      12.246.628,93 €.

Die Zuführung vom Verwaltung zum Vermögenshaushalt beträgt 2.176.116,25 €.

Der Schuldenstand konnte auch im Haushaltsjahr 2016 wieder reduziert werden und belief sich zum 31.12.2016 auf 211.623,88 €, was einer pro-Kopf-Verschuldung von 34,96 € entspricht.


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